Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird die Notwendigkeit der Stabilisierung der Nahversorgung in Haselhorst und Siemensstadt und der Erhöhung der Attraktivität der beiden Geschäftszentren als wichtiges Ziel für das Fördergebiet betont.
Im März 2023 wurde ein Geschäftsstraßenmanagement (GSM) gegründet, das mit Mitteln der Nachhaltigen Erneuerung finanziert wird. Wichtiger Ansprechpartner des GSM ist die Wirtschaftsförderung Spandau.
Die Transformation der beiden Ortsteile mit massivem Wohnungsbau und der Neuansiedlung von sozialer Infrastruktur und Gewerbe, insbesondere im Bereich von Siemensstadt Square, birgt für die Wirtschaft vor Ort Herausforderungen und Chancen zugleich. Das Geschäftsstraßenmanagement soll die Ansässigen und Neuansiedler angesichts dessen in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen. So soll die Qualität des Angebotes in den beiden Ortsteilen nachhaltig verbessert und eine von der Mehrheit der Gewerbetreibenden getragene Interessenvertretung gebildet werden, um vorhandene Strukturen zu stärken und weiter zu entwickeln.
Im Westen des Fördergebiets konzentriert sich der Einzelhandel entlang der Gartenfelder Straße und des Haselhorster Damms im Kern der Nachkriegssiedlung Haselhorst. Das Angebot der teils modernisierungsbedürftigen Ladenlokale in den Erdgeschossen bewegt sich auf unterem bis mittlerem Niveau.
Die ebenfalls kleinteiligen Ladenflächen des Zentrums Siemensstadt entlang der Nonnendammallee wurden in den 1960er und -70er Jahren durch ein Kaufhaus und eine Einkaufspassage erweitert. Heute weist hier vor allem der öffentliche Raum Gestaltungsdefizite auf.
Das Geschäftsstraßenmanagement analysiert die Probleme vor Ort und entwickelt ein gemeinsames Marketingkonzept. Denkbar sind Imagekampagnen, eine gemeinsame Internet-Plattform sowie weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. In ersten Gesprächen sollen Unterstützungsbedarfe und Probleme, aber auch mögliche gemeinsame Maßnahmen zur Entwicklung des Standorts erfasst werden.
Gestaltungsdefizite im öffentlichen Raum und bei der Zugänglichkeit können u.a. mit kleinteiligen investiven Maßnahmen, z.B. mit Mitteln aus dem Gebietsfonds, behoben werden.